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Ausschreibungen


Vergebene Aufträge

Bereits vergebene Aufträge können Sie hier einsehen:  

Auf Grundlage des § 20 VOB/A 2009, § 19 VOL/A 2009 und des Konjunkturpaketes II -sowie der hiermit verbundenen Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz- wird auf der Internetseite der Stadt Koblenz über die Auftragsvergabe informiert, sofern die folgenden Auftragswerte erreicht oder überschritten sind:

1.) Bauleistungen
a)   Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
b)   Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
 
 
2. ) Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

Die Informationen nach Ziffer 1 werden 6 Monate vorgehalten und die Informationen nach Ziffer 2 werden 3 Monate vorgehalten.

Konjunkturpaket II

Die Stadt Koblenz setzt das Konjunkturpaket II sowie die hiermit verbundenen Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz vollständig um.
 
Bis zum 31.12.2012 werden Schwellenwerte unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt. Dies soll die Durchführung des Vergabeverfahrens unterhalb der EU-Schwellenwerte erleichtern und somit der Konjunkturkrise entgegenwirken.
 
Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben dennoch unberührt. Dies bedeutet u. a., dass nach wie vor bei allen Vergaben Vergleichsangebote eingeholt werden müssen und eine Beschränkung auf der in der Region oder am Ort ansässigen Unternehmen unzulässig ist.
 
In Anbetracht des erwarteten Anstiegs von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ist insbesondere auf einen fairen Wettbewerb zu achten.

Um dem Grundsatz der Transparenz Rechnung zu tragen, wird daher bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb nach Zuschlagserteilung unverzüglich auf der Internetseite der Stadt Koblenz über die Auftragsvergabe informiert (s. o.).

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Stadtverwaltung Koblenz: Telefon Zentrale 0261/129-0 und Bürgeramt 0261 /129-7000

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