- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Bauberatung/-information
- Bauberatungszentrum
- Gutachterausschuss
- Stadtentwicklung/ Bauordnung
- Stadtvermessung/ Bodenmanagement
- Umweltinformationen für Bauwillige
- Baugrundstücke
- Bauleitplanverfahren
- Stadtentwicklung/ Stadtplanung
- Wohnungsgesellschaften
- Zentralplatz: "Forum Mittelrhein"
- Zwangsversteigerungen
- Tourismus
Ihr Standort: Bauen & Wohnen > Bauberatung/-information > Stadtvermessung/ Bodenmanagement
Allgemeine Informationen zur vereinfachten Umlegung
Nach der am 20.07.2004 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches ist das bisherige Grenzregelungsverfahren zu einem vereinfachten Umlegungsverfahren fortentwickelt worden. Diesem Instrumentarium wird nunmehr ein größerer Anwendungsbereich eingeräumt, um den Anforderungen der Praxis besser gerecht zu werden.
Im Gegensatz zur bisherigen Grenzregelung soll künftig nicht nur die Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Bebauung und die Beseitigung baurechtswidriger Zustände, sondern, wie in der "klassischen" Umlegung, eine auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßige Neuordnung der Grundstücke nach Lage, Form und Größe ermöglicht werden. Die Maßnahme muss zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich sein. Bei der vereinfachten Umlegung bedarf es keiner Anordnung der Gemeinde.
Kern einer vereinfachten Umlegung bildet
- der Austausch von unmittelbar aneinander grenzenden oder in enger Nachbarschaft liegenden Grundstücken oder Grundstücksteilen oder
- die einseitige Zuteilung von Grundstücken oder Grundstücksteilen.
Die auszutauschenden oder einseitig zuzuteilenden Grundstücke oder Grundstücksteile dürfen nicht selbstständig bebaubar sein. Eine einseitige Zuteilung muss im öffentlichen Interesse geboten sein.
Die nachfolgende Abbildung 1 veranschaulicht die erweiterten Möglichkeiten der vereinfachten Umlegung. Für eine sinnvolle Bodennutzung ist es erforderlich, völlig neue Baugrundstücke zu bilden. Dies wird nunmehr durch das vereinfachte Umlegungsverfahren erleichtert.
