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Umlegungsausschuss der Stadt Koblenz
Der Umlegungsausschuss ist kein Ausschuss des Rates der Stadt, wie z. B. der Fachbereichsausschuss IV oder der Vergabeausschuss. Seine Legitimation beruht nicht auf der Gemeindeordnung, sondern auf dem Baugesetzbuch (BauGB). Er ist ein unabhängiges Gremium der Stadt Koblenz, ist nicht weisungsgebunden und trifft seine Entscheidungen nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen. Bei seinen Entscheidungen muss er bedenken, dass sie jederzeit rechtlich überprüfbar sind.
Der Umlegungsausschuss für die Stadt Koblenz besteht aus 5 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen. Dies ist in der Regel der Leiter des Amtes für Stadtvermessung und Bodenmanagement der Stadt Koblenz. Zwei Mitglieder werden aus den Reihen des Rates der Stadt Koblenz entsandt. Von den beiden weiteren Mitgliedern muss ein Mitglied zum Richteramt befähigt sein und ein Mitglied Fachmann für Grundstücksbewertung sein.
Die Amtszeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses beträgt jeweils 5 Jahre, die Wahl erfolgt durch den Rat der Stadt Koblenz. Eine Wiederwahl ist zulässig. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter bestellt.
Folgende Personen gehören z. Zt. dem Umlegungsausschuss für die Stadt Koblenz an:
| Vorsitzender | Herr Hans Josef Sauerborn hans-josef.sauerborn@stadt.koblenz.de |
| Juristin | Frau Angela Keul-Göbel |
| Bewertungsfachmann | Herr Bernd Klaus |
| Ratsmitglieder | Frau Anna-Maria Schumann-Dreyer Frau Ursula Hühnerfeld |
