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Generalisierte Bodenrichtwerte zum 01.01.2012 für land- und forstwirtschaftliche Flächen

Die ausgewählten Bodenwerte stellen einen repräsentativen Querschnitt des Bodenrichtwertniveaus für den angegebenen Bereich dar.
 
Hinweis
 
Die generalisierten Bodenrichtwerte sind grundsätzlich nicht für Wertermittlungen und steurliche Zwecke geeignet.
 
Alle Wertangaben sind in Euro/m².


Gemarkung
Bodenwert
 
Arenberg
3,10
Arzheim
3,10
Bubenheim
4,10
Güls
3,10
Immendorf 3,10
Kesselheim
3,60
Metternich 3,50
Metternich-Nord 4,50
Niederberg
3,10
Rübenach
3,50

 
Der Gutachterausschuss hat in den Gemarkungen Arenberg, Arzheim, Güls, Horchheim, Immendorf, Pfaffendorf, Rübenach und Stolzenfels für Waldflächen, die im Forsteinrichtungswerk verzeichnet sind, einen Bodenrichtwert von 0,50 €/m² beschlossen.

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