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Erläuterungen zu den generalisierten Bodenrichtwerten
Erläuterung:
Für Bauflächen
- Bei den tabellarischen Wertangaben handelt es sich um ausgewählte und erschließungs- bzw. ausbaubeitragsfreie Bodenrichtwerte für selbständige unbebaute Bauflächen ohne Angaben über wertbeeinflussende Merkmale bzw. Umstände, die zum 01.01.2012 ermittelt wurden und stadtteilbezogend als repräsentativ erachtet werden.
- Die Buchstaben "A" bzw. "N" vor dem Bodenwert bedeuten:
"A" - sanierungsunbeeinflusster Anfangswert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung.
"N" - sanierungsbeeinflusster Endwert, mit Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung. - Die Buchstaben "AE" bzw. "NE" vor dem Bodenwert bedeuten:
"AE" - entwicklungsunbeeinflusster Anfangswert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung.
"NE" - entwicklungsbeeinflusster Endwert, mit Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung.
Für landwirtschaftlich genutzte Flächen
- Bei den tabellarischen Wertangaben handelt es sich um Bodenrichtwerte für ackerbaulich genutzte Flächen ohne weitere Angaben über wertbeeinflussende Merkmale bzw.Umstände, die am 01.01.2012 ermittelt wurden und i. d. R. gemarkungsbezogen als repräsentativ erachtet werden.
- Die Bodenrichtwerte gelten i. d. R. für Flächen, die größer als 1000 m² sind.
- Die Bodenrichtwerte gelten nicht für Flächen, die der Freizeitgestaltung, der kleingärtnerischen Nutzung oder als Grabeland dienen.
- Der Wert von Flächen, die ausschließlich als bewirtschaftetes Grünland Verwendung finden, wird nach den Feststellungen des Gutachterausschusses i. d. R. mit rund 50 % des für den maßgeblichen Bereich typischen Ackerlandwertes im gewöhnlichen Marktverhalten gehandelt.
Hinweis:
Die hier im Internet angegeben generalisierten Bodenrichtwerte sind grundsätzlich nicht für Wertermittlungen und steuerliche Zwecke geeignet.
