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Verwaltung & Politik

Rundfunkbeitragspflichtbefreiung

Fachamt: Bürgeramt

Weitere zuständige Ämter:
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Dienstleistung:

Beim Bürgeramt haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages einzureichen. Dieser Antrag wird, nach Bestätigung der vorgelegten Unterlagen, an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln weitergeleitet und von dieser auch entschieden. Wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind, können Sie den Antrag auch bei Ihrem zuständigen Sozialhilfesachbearbeiter zur Weiterleitung die eben genannte Stelle einreichen.

Hinweis:

Der neue Rundfunkbeitrag

Am 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab.

Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.

Wer kann sich ab 01.01.2013 von der Zahlung befreien lassen?

Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.

Wer keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag auf Befreiung ist als Nachweis ein ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Einkommensüberschreitung beizufügen.

Die genauen Voraussetzungen und Bestimmungen zur Befreiung von der Beitragspflicht oder zur Ermäßigung des Beitrags finden Sie hier.

 

Besonderheiten: Hinweise zum Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages:

  • Ein Besuch des Bürgeramtes zur Beantragung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder der Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist nicht erforderlich, wenn Sie als Anlage Ihres Bescheides über Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II eine Bescheinigung über den Bezug zur Vorlage bei der GEZ besitzen. In diesem Falle ist es ausreichend, wenn diese Seite im Original zusammen mit einem ausgefüllten Befreiungsantrag direkt an ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln geschickt wird.

    Wer von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit ist, kann bei der Telekom den Telefon-Sozialtarif beantragen.



Links:
Sozialtarif für Telefongebühren
Der neue Rundfunkbeitrag (ab 01.01.2013)
Der Befreiungsantrag