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Verwaltung & Politik
Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Fachamt: Umweltamt
Weitere zuständige Ämter:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Polizei
Dienstleistung: Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von pflanzlichen Abfällen
Unterlagen:
- siehe Merkblatt (in Vorbereitung)
Fristen: siehe Merkblatt (in Vorbereitung)
Besonderheiten: Wo und was darf verbrannt werden?
- Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage (Außenbereich) dürfen pflanzliche Abfälle nur verbrannt werden, wenn keine anderen Entsorgungsmöglichkeiten (Biotonne, Grünschnittabfuhr, Kompostplatz für Eigenanlieferung Tel:. 0261-61318)zur Verfügung stehen.
Genehmigungspflicht
- Für das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen über 3 qm besteht eine schriftliche Anzeigepflicht, für geringere Mengen reicht eine telefonische Information aus (0261-129-1523, -1524, -1528 und -1502)

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