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Verwaltung & Politik

Restabfallgefäße (Ausstattung mit)

Fachamt: Kommunaler Servicebetrieb Koblenz

Weitere zuständige Ämter:
Kämmerei und Steueramt

Unterlagen:

  • Formloser schriftlicher Antrag des Grundstückseigentümers

Gebühren:
Abhängig von Anzahl, Größe und Leerungsintervall der Abfalltonnen

siehe Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung

Besonderheiten: Bewohnte Grundstücke und Grundstücke auf denen regelmäßig überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung anfallen, sind grundsätzlich an die Abfallentsorgung der Stadt Koblenz anzuschließen. Dabei ist bei bewohnten Grundstücken pro Haushaltsmitglied mindestens ein Gefäßvolumen von 20 Litern für Restabfälle vorzuhalten. Nährers regelt die Abfallsatzung der Stadt Koblenz.

  • Abfallgefäße müssen vom Grundstückseigentümer schriftlich bei der Stadt angefordert werden. Ein formloser Antrag genügt. Weitere Informationen zur Gebührenveranlagung erhalten Sie unter Tel: (0261) 129 4525.