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Verwaltung & Politik

Unterhaltsvorschuss

Fachamt: Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Dienstleistung:

Finanzielle Leistung für den alleinerziehenden Elternteil, der vom anderen Elternteil keinen Unterhalt oder Unterhalt in einer Höhe erhält, die den möglichen Unterhaltsvorschussbetrag (z.Zt. 133 Euro für Kinder bis unter 6 Jahren, 180 Euro für Kinder bis unter 12 Jahren) unterschreitet.
Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate gezahlt.

Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind 12 Jahre alt wird. Das gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt ist.
Der Antrag ist schriftlich (Formular) beim Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales (Unterhaltsvorschusskasse) einzureichen. Der Anspruch ist nicht einkommensabhängig.

Vom Unterhaltspflichtigen wird die Erstattung der Leistung verlangt. Der Unterhaltsanspruch geht in Höhe der Leistung vom Kind auf das Land Rheinland-Pfalz über.

Der Buchstabenkreis richtet sich nach dem Familiennamen Ihres Kindes.

Postanschrift:

Stadtverwaltung Koblenz
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Abteilung III - Unterhaltsvorschuss -
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz

Dienstgebäude:

Verwaltungshochhaus "Schängel-Center"
Rathauspassage 2
56068 Koblenz

Ansprechpartnerin Buchstabenkreis A, M

Frau Monika Kampfmann
Telefon: 0261-129-2327
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: monika.kampfmann@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 718

Ansprechpartnerin Buchstabenkreis B, Hj - Hz

Frau Annegret Walldorf
Telefon: 0261-129-2334
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: annegret.walldorf@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 716

Ansprechpartnerin Buchstabenkreis C, D, Ha, He, Hi, J, P, Q, R, T, U, X, Y

Frau Michaela Brock
Telefon: 0261-129-2220
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: michaela.brock@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 712

Ansprechpartnerin Buchstabenkreis E, F, G, I, N, O

Frau Carina Thies
Telefon: 0261-129-2332
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: carina.thies@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 720

Ansprechpartnerin Buchstabenkreis K, Z

Frau Katja Hillesheim
Telefon: 0261-129-2338
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: katja.hillesheim@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 719

Ansprechpartner Buchstabenkreis L, S, V, W

Herr Achim Michels
Telefon: 0261-129-2337
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: achim.michels@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 717

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Mittwochs ganztägig geschlossen.

Unterlagen:

  • Es empfiehlt sich, vorher ihren Ansprechpartner telefonisch zu fragen.
  • Geburtsurkunde
  • Meldebescheinigung
  • Name und Anschrift des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • ALG II-Bescheid
  • ggf. Haftbescheinigung des anderen Elternteils bzw. Ehegatten
  • ggf. Unterhaltsverpflichtung (Urteil/Gerichtsbeschluss/Urkunde)
  • ggf. Quittungen bzw. Kontoauszüge über die letzten drei Unterhaltszahlungen
  • ggf. Vertriebenenausweis oder Bescheinigung nach §15 BVFG oder Personalausweis
  • bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung
  • ggf. Unterhaltsklage
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Registrierschein

Fristen: Rückwirkende Bewilligung nur für den Monat möglich, der dem Antragsmonat vorausgeht.

Formulare:
Antrag auf Unterhaltsvorschuss

Links:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend