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Kinderschutzgesetz

Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie vor Risiken für ihr gesundes Aufwachsen zu schützen, ist Ziel des Kinderschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Ziel des am 21. März 2008 in Kraft getretenen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) sind die Förderung des Kindeswohls, die Früherkennung von Risiken verbunden mit der Sicherstellung von Hilfen, der Aufbau lokaler Netzwerke und die Förderung der Kindergesundheit, insbesondere im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen.

>> Kinderschutzgesetz (Aufbereitung durch das Netzwerk Kindeswohl - PDF)

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