- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Bürgerservice/ Dienstleistungen
- Bürgersprechstunde
- Oberbürgermeister
- Ortsrecht
- Pressedatenbank
- Rat, Ausschüsse & Gremien
- Stadtteile
- Stadtverwaltung
- Statistische Informationen
- Wahlen
- Weitere Behörden/Institutionen
- Zensus 2011
- Warum brauchen wir Zensus?
- Datenschutz und Statistikgeheimnis
- Rechtsgrundlagen
- Erhebungsstelle Koblenz
- Links
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Tourismus
Ihr Standort: Verwaltung & Politik > Zensus 2011
Zensus 2011 in Koblenz
Der Zensus 2011
Im Jahr 2011 findet mit dem EU-weiten "Zensus 2011" eine neue Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung ab dem Stichtag 9. Mai 2011 statt. Dies haben das Europaparlament und der Europarat mit seiner Verordnung vom 9. Juli 2008 beschlossen. Zuletzt fanden Volkszählungen in Westdeutschland 1987 und 1981 in der ehemaligen DDR statt.
Erstmals werden die Daten für den Zensus mit einem weitgehend registergestützten Verfahren erhoben. Diese Methode nutzt hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister wie die
- Melderegister der Kommunen für die Bevölkerungszahlen mit z. B. Alter, Geschlecht, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit
- Register der Bundesanstalt für Arbeit für Daten zur Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit
- Beschäftigungsregister öffentlicher Arbeitgeber.
Somit ist es nicht mehr notwendig, die gesamte Bevölkerung zu befragen. Damit werden die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger gering gehalten und die Kosten reduziert.
Ganz ohne die Mithilfe der Bevölkerung geht es allerdings nicht. Um Informationen zu erlangen, die nicht in den Registern enthalten sind, wie Bildungstand und berufliche Selbstständigkeit, sowie zur Sicherung der Qualität der Registerdaten wird ein Teil der Bevölkerung direkt zum Zensus befragt werden.
Die so genannte Haushaltebefragung zur Erhebung der Bevölkerungsdaten geht vom 9. Mai 2011 bis Ende Juli 2011 und erfolgt durch speziell geschulte Interviewerinnen und Interviewer. Sie werden die mittels einer Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger aufsuchen und sie zu Merkmalen wie
- Alter, Geschlecht und Familienstand
- Migrationshintergrund
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft wie z.B. der Römisch-Katholischen oder Evangelischen Kirche
- Haushaltsgröße und -zusammenhänge, vorwiegend genutzte Wohnung
- Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss
befragen. Für die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger besteht nach § 18 Zensusgesetz 2011 eine Auskunftspflicht. Lediglich die Beantwortung der Frage nach der Zugehörigkeit zu einer Glaubensrichtung oder Weltanschauung ist freiwillig. Einzelne Befragungen zur Qualitätssicherung finden noch bis November 2011 statt.
Ferner erfolgen Befragungen an Sonderanschriften wie in Studentenwohnheimen, in Alten- und Pflegeheimen oder Justizvollzugsanstalten. Hierbei werden alle Bewohnerinnen und Bewohner ab dem 9. Mai 2011 durch Interviewer befragt. Auch hier besteht Auskunftspflicht nach § 18 Zensusgesetz 2011.
Zusätzlich zur Erhebung der Bevölkerungsdaten wird auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Hierzu werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien bzw. deren Verwalter postatisch von den Statistischen Landesämtern angeschrieben. Die Vorbereitung zur eigentlichen Befragung läuft voraussichtlich ab Oktober 2010 an. Am 9. Mai 2011 startet dann die eigentliche Befragung. Hierzu werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien zu folgenden Merkmalen befragt
- Gebäudetyp
- Wohnfläche
- Ausstattung
- Baujahr
Die Beantwortung der Fragen ist ebenfalls verpflichtend nach § 18 Zensusgesetz 2011 und kann entweder schriftlich oder per Online-Formular erfolgen.
Bürgerservice A - Z
Häufig gesucht
Städtische Pressemeldungen
Öffentliche Ausschreibungen
Formulare
Telefonservice

D115

