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Beisitzer

Beisitzer sind Mitglieder des Wahlvorstandes. In der Regel sind in einem Wahlvorstand 4-6 Beisitzer tätig.

Diese kontrollieren u.a. die  Wahlbenachrichtigungen / Personalausweise.

Beisitzer können aber auch Mitglieder im Wahlausschuss sein. Dieser besteht aus vier oder sechs Beisitzern. Diese entscheiden über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und stellen das amtliche Endergebnis fest.

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