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Fünf-Prozent-Klausel

Die Fünf-Prozent-Klausel wurde für die Bundestagswahl eingeführt, um die Bildung von kleineren Splitterparteien zu verhindern, damit diese keine regierungsfähige Mehrheit stellen und die parlamentarische Willensbildung erschweren.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landesliste werden daher nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens 3 Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.

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