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Unterstützungsunterschriften

Parteien und Bewerber benötigen in bestimmten Fällen um kandidieren zu können eine bestimmte Anzahl an Unterschriften von Wahlberechtigten. Diese nennt man Unterstützungsunterschriften.

Unterstützungsunterschriften sind immer handschriftlich und persönlich zu leisten und können nicht zurückgenommen werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die geleisteten Unterstützungsunterschriften müssen, um für die Wahl anerkannt zu werden, beim Ordnungsamt / Abt. Wahlen vorgelegt werden. Dort erfogt die Überprüfung der Unterschriften und die Bescheinigung des Wahlrechts.

Unterstützungsunterschriften sind in folgenden Fällen erforderlich:

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