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Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis hat die Aufgabe das Wahlrecht jedes einzelnen Wahlberechtigten schon vor der Wahl festzuhalten. Jeder Wahberechtigte wird in das Wählerverzeichnis seines Stimmbezirks eingetragen und kann seine Stimme nur in dem Stimmbezirk abgeben, in dem er eingetragen ist. Mit Eintragung in das Wählerverzeichnis erhält man automatisch vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Diese ist am Wahlsonntag im Wahllokal vorzuzeigen. Dort erfolgt die Registrierung im Wählerverzeichnis, in dem ein Haken hinter dem Namen angebracht wird. Die Registrierung ist erforderlich um eine mögliche Mehrfachabstimmung eines Wahlberechtigten zu verhindern.

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