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Wahlschein

Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen möchte oder aus einem Grund, den er nicht zu vertreten hat, nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Der Antrag befindet sich auf der  Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
 
Mit diesem Wahlschein kann die Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk oder durch Briefwahl erfolgen.
 
Bei den Kommunalwahlen ist es nicht möglich mit einem Wahlschein im Wahllokal zu wählen. Um an der Wahl teilzunehmen, müssen Wähler mit Wahlschein per Briefwahl wählen.

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