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Wahlvorstand

Bei jeder Wahl wird jedem einzelnen Stimmbezirk bzw. jedem Wahllokal ein Wahlvorstand zugeordnet. Der Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem stv. Wahlvorsteher, einem Schriftführer, einem stv. Schriftführer und einer je nach Wahl unterschiedlichen Anzahl an Beisitzern zusammen.

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