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Verkehrszeichen
Vielfach werden in dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und auch den Schreiben der hiesigen Verwaltungsbehörde die gesetzliche Bezeichnung der Verkehrszeichen angegeben!
Die Verkehrszeichen werden bespielsweise als Zeichen 315 der STVO angegeben. Da diese Bezeichnung den wenigsten Bürgern geläufig ist, haben Sie beim Bundesministerium für Verkehr die Möglichkeit sich über die Bedeutung der einzelnen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu informieren (§§ 36 ff. der STVO).
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