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Gaststätten


Begriff der Erlaubnis

Die Gaststättenerlaubnis ist eine sachgebundene Personalerlaubnis, d.h. sie ist sowohl an die Person "Gastwirt" als auch an den Betrieb "Gaststätte" gebunden. Selbst bei einem reinen Inhaberwechsel ohne jegliche Betriebsänderung ist daher eine neue Erlaubnis erforderlich.
 
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