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Gaststätten


Sperrzeiten


  Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag
und
Werktag vor einem Feiertag
Grundsatz: 5.00 Uhr bis
6.00 Uhr
Sperrzeiten aufgehoben
Ausnahme:
Spielhallen
0.00 Uhr bis
6.00 Uhr
0.00 Uhr bis
6.00 Uhr
Ausnahme:
Volksfeste und Jahrmärkte
22.00 Uhr bis
6.00 Uhr
22.00 Uhr bis
6.00 Uhr
Ausnahme:
Nacht zum Rosenmontag
Nacht zum Fastnachtsdienstag
Sperrzeiten aufgehoben Sperrzeiten aufgehoben

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