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Gaststätten


Gaststättenangelegenheiten

Allgemeine Informationen:

Beim Ordnungsamt der Stadt Koblenz werden alle Gaststättenangelegenheiten bearbeitet, sofern sich diese auf Betriebe innerhalb des Stadtgebietes Koblenz beschränken.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bedarf grundsätzlich einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis durch das Ordnungsamt.

Ebenfalls obliegt dem Ordnungsamt die Überwachung der einzuhaltenden rechtlichen Vorgaben des Gaststättenrechts wie z. B. Belange der Lebensmittelüberwachung sowie des Lärmschutzes in Gaststätten.

Weitere zuständige Ämter bei der Stadtverwaltung sind:

Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Abteilung 2 / Vorbeugender Gefahrenschutz
Schlachthofstraße 2 - 12
56073 Koblenz - Rauental
Bauberatungszentrum
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz - Mitte

Kämmerei und Steueramt
Abteilung Indirekte Steuern / Vergnügungssteuer
Rathausgebäude I
Gymnasialstraße 2
56068 Koblenz - Altstadt

Weitere zuständige Ämter fremder Behörden sind:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Gewerbeaufsicht
Referat 23, Bereich 3
Stresemannstraße 3 - 5
56068 Koblenz - Mitte

Gesundheitsamt bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Neversstraße 4 - 6
56068 Koblenz - Süd

Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schloßstraße 2
56068 Koblenz - Mitte

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Stadtverwaltung Koblenz: Telefon Zentrale 0261/129-0 und Bürgeramt 0261 /129-7000

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