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Gewerbe
Auskunft aus dem Gewerberegister
Neben verschiedenen öffentlich-rechtlichen Stellen (z. B. Polizei u. a.) dürfen auch Privatpersonen oder Firmen Auskünfte erteilt werden. Für die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister muss jedoch ein berechtigtes Interesse der Behörde nachgewiesen werden. Ein berechtigtes Interesse könnte z. B. die Geltendmachung von Rechtsansprüchen sein.
Um eine Auskunft über einen in Koblenz ansässigen Gewerbebetrieb zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass auch bei persönlicher Vorsprache ein schriftlicher Antrag nötig ist.
Sollte Ihnen einen persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so senden Sie bitte Ihren Antrag an folgende Adresse:
Stadtverwaltung Koblenz
Ordnungsamt
-Gewerberegister-
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zur Zeit 10 EUR.
Bei persönlicher Vorsprache kann die Gebühr in bar entrichtet werden. Eine Zahlung mittles EC-Karte ist ebenfalls möglich. Wird die Beantragung per Post zugesandt, bitten wir Sie einen Verrechnungsscheck oder einen Überweisungsbeleg beizufügen. Eine Zahlung per Lastschrift ist ebenfalls möglich.
Hinweis:
Eine nachträgliche Gebührenanforderung durch Gebührenbescheid ist auf Grund der der sehr hohen Anzahl an gewünschten Auskünften nicht vertretbar.
Bei einer Überweisung verwenden Sie bitte folgende Kontodaten:
| Begünstigter Name, Vorname, Firma: | STADTKASSE KOBLENZ | |
| Konto-Nr. des Begünstigten: | 240 | Bankleitzahl: 57050120 |
| bei (Kreditinstitut): | SPARKASSE KOBLENZ | |
| Betrag: | 10,00 EUR | |
Kassenzeichen: |
993101 |
Gewerberegisterauskunft |
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Beratung wünschen, so stehen wir Ihnen sowohl persönlich während den Öffnungszeiten als auch telefonisch außerhalb der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
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