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Ihr Standort: Verwaltung & Politik
Gewerbe
Weiterleitung der Gewerbe-Meldung
Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz leitet Ihre Gewerbe-Meldung an folgende Stellen weiter:
- Finanzamt
- Steueramt
- Arbeitsamt
- Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
- Amtsgericht (Handelsregister)
- Landesverband der Berufsgenossenschaften
- Eichamt
- Statistisches Landesamt
- Ausländerbehörde (bei ausländischen Mitbürgern)
Eine gesonderte Anzeige z. B. bei der Finanzbehörde ist demnach nicht mehr erforderlich!
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