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Zweitschrift der Gewerbe-Meldung

Eine Zweitschrift der Gewerbe-Meldung kann jederzeit durch Sie beantragt werden.
 
Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, ist eine schriftliche Beantragung erforderlich. Denken Sie jedoch daran, die erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen. Sofern Sie wünschen, dass eine Person Ihres Vertrauens eine Zweitschrift der Gewerbe-Meldung für Sie beantragt, ist eine Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises zwingend erforderlich.
 
Bei einer schriftlichen Beantragung der Zweitschrift senden Sie bitte Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
 
Stadtverwaltung Koblenz
Ordnungsamt
-Gewerberegister-
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
 
Folgende Unterlagen werden zum Ausstellen einer Zweitschrift benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg (bei schriftlicher Beantragung)
  • ggf. Vollmacht (bei Beantragung duch eine Person Ihres Vertrauens)
Das Ausstellen einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt wie bei der An-, Um- oder Abmeldung zur Zeit 10,23 EUR.
 
Die Gebühr ist bei Beantragung der Meldung in bar zu entrichten. Eine Zahlung mittels EC-Karte ist ebenfalls möglich. Wird die Beantragung per Post zugesandt, bitten wir Sie, einen Verrechnungsscheck oder einen Überweisungsbeleg beizufügen. Andernfalls wird ein Gebührenbescheid erstellt.
 
Bei einer Überweisung verwenden Sie bitte folgende Kontodaten:
 


Begünstigter Name, Vorname, Firma: STADTKASSE KOBLENZ  
Konto-Nr. des Begünstigten: 240 Bankleitzahl: 57050120
bei (Kreditinstitut): SPARKASSE KOBLENZ  
Betrag: 10,23 EUR  
Kassenzeichen:
993101
 

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