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Sondernutzungen


Unerlaubte Sondernutzung

Wird eine öffentliche Fläche in Anspruch genommen, ohne im Besitz einer dafür erforderlichen Sondernutzungserlaubnis zu sein, so stellt dies nach § 53 Landesstraßengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

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