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Sondernutzungen


Zuständigkeiten im Bereich Sondernutzung

Für die Bearbeitung der unter Arten der Sondernutzung aufgeführten Sondernutzungsangelegenheiten ist das Ordnungsamt der Stadt Koblenz zuständig.
 
Bei beabsichtigter Sondernutzung mit baurechtlichem Bezug oder Sondernutzung, bei der eine Verankerung von Gegenständen mit der Straße erfolgen soll, wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt der Stadt Koblenz.
 
Dazu gehören z. B.:
  • das Aufstellen von Baugerüsten
  • das Einrichten von Baustellen
  • das Aufstellen von Containern privater Anbieter sowie des Koblenzer Entsorgungsbetriebes
  • das Übefahren von Flächen mit Lastkraftwagen
  • das Anbringen von Hinweisschildern, Fahnenmasten, Stützen und ähnlichen Einrichtungen
Für die Beseitigung von nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen und sogenannten Schrottfahrrädern von städtischen Flächen, wenden Sie sich bitte an das Umweltamt der Stadt Koblenz.

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