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Ersterteilung des Führerscheins
Der erste Führerschein? - Dann sind Sie hier richtig!
Ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann von dem/der Antragsteller/in nur persönlich (frühestens 6 Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters für die jeweils gewünschte Fahrerlaubnisklasse) gestellt werden.
Das Mindestalter beträgt:
- 16 Jahre für die Klassen: A1, L, M, T, S
- 18 Jahre für die Klassen: B, C, C1, BE, CE, C1E
- 21 Jahre für die Klassen: D, D1, DE, D1E
- 25 Jahre für die Klasse A / unbeschränkt mit direktem Einstieg
Der/Die Bewerber/in hat anzugeben, ob er/sie bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder ob er/sie diese bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat.
Die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zum Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr beträgt ca. 4 Wochen. Der Prüfort ist grundsätzlich Koblenz.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird der Führerschein in der Regel durch den Sachverständigen / Prüfer ausgehändigt.
Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklassen: A1, A / beschränkt, A / unbeschränkt, B, BE, L, M, T und S benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass, alternativ: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch)
- Lichtbild (35 x 45 mm, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Liegen körperliche / geistige Erkrankungen / Behinderungen vor? (kurze freiwillige Angabe)
- Eine formlose Erklärung, dass kein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gegen den/die Antragsteller/in anhängig ist
- Werden mehrere Fahrerlaubnisklassen (z. B. Motorrad und PKW) beantragt, so ist die Anlage zum Antrag auf Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen ausgefüllt beizufügen
Sollte innerhalb eines Jahres nach Antragstellung die theoretische Fahrerlaubnisprüfung nicht abgelegt werden, wird der Prüfauftrag vom TÜV Koblenz als unerledigt an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt. Ein neuer Prüfauftrag kann erst nach erneuter Antragstellung und der erneuten Zahlung der Gebühren erteilt werden!
Gebühren:
Die Gebühren betragen für einen Erstantrag der Fahrerlaubnisklassen:
- A1, A, BE 43,30 EUR
- M, L, T, S 42,60 EUR
Die Gebühr kann als Barzahlung oder mit EC-Cash (mit PIN) entrichtet werden.
Sollten Sie den Führerschein nicht persönlich abholen können, so erhalten Sie hier das erforderliche Formular für die Erteilung einer Vollmacht.
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