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Erweiterung des Führerscheins
Ein Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis unter Ausstellung eines neuen Führerscheins kann von dem/der Antragsteller/in nur persönlich (frühestens 6 Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters für die jeweils gewünschte Fahrerlaubnisklasse) gestellt werden.
Informationen zum Mindestalter erhalten Sie hier.
Der/Die Bewerber/in hat anzugeben, ob er/sie bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder ob er/sie diese bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat.
Die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zum Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr beträgt ca. 4 Wochen. Der Prüfort ist grundsätzlich Koblenz.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird der alte Führerschein eingezogen und der neue Führerschein in der Regel durch den Sachverständigen / Prüfer ausgehändigt.
Welche Unterlagen Sie benötigen erfahren Sie hier.
Sollte innerhalb eines Jahres nach Antragstellung die theoretische Fahrerlaubnisprüfung nicht abgelegt werden, wird der Prüfauftrag vom TÜV Koblenz als unerledigt an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt. Ein neuer Prüfauftrag kann erst nach erneuter Antragstellung und der erneuten Zahlung der Gebühren erteilt werden!
Gebühren:
Die Gebühr für die Erweiterung der Fahrerlaubnisklassen A1, A, BE, L, M, T, S, C1, C1E, C, CE beträgt 39,30 EUR. Bei einem Führerschein auf Probe werden zusätzlich 0,80 EUR erhoben.
Die Gebühr kann als Barzahlung oder mit EC-Cash (mit PIN) entrichtet werden.
Sollten Sie den Führerschein nicht persönlich abholen können, so erhalten Sie hier das erforderliche Formular für die Erteilung einer Vollmacht.
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