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Führerschein auf Probe
Die Probezeit beträgt bei dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n A1, A, B, C1, C und D 2 Jahre.
Diese kann aber im Falle einer oder mehrerer Verkehrszuwiderhandlung/en, die innerhalb der Probezeit begangen werden, und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar / ASP verlängert werden. In diesem Fall wird die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit einer Verkürzung der Probezeit . Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem zusätzlichen Fortbildungsseminar für Fahranfänger / FSF kann die Probezeit um ein Jahr verkürzt werden.
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