Ihr Standort: Verwaltung & Politik

Führerscheinwesen


Führerschein auf Probe

Die Probezeit beträgt bei dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse/n A1, A, B, C1, C und D 2 Jahre.
 
Diese kann aber im Falle einer oder mehrerer Verkehrszuwiderhandlung/en, die innerhalb der Probezeit begangen werden, und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar / ASP verlängert werden. In diesem Fall wird die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
 
Ebenso besteht aber auch die Möglichkeit einer Verkürzung der Probezeit . Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem zusätzlichen Fortbildungsseminar für Fahranfänger / FSF kann die Probezeit um ein Jahr verkürzt werden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bürgerservice A - Z

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z 

Häufig gesucht

Städtische Pressemeldungen

Öffentliche Ausschreibungen

Formulare

Telefonservice

Stadtverwaltung Koblenz: Telefon Zentrale 0261/129-0 und Bürgeramt 0261 /129-7000

D115

Logo D115