Ihr Standort: Verwaltung & Politik

Führerscheinwesen


Fahrerlaubnisklasse S

Die neue Fahrerlaubnisklasse S wird wie folgt beschrieben:
 
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm ³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren.
 
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. 
 

Bürgerservice A - Z

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z 

Häufig gesucht

Städtische Pressemeldungen

Öffentliche Ausschreibungen

Formulare

Telefonservice

Stadtverwaltung Koblenz: Telefon Zentrale 0261/129-0 und Bürgeramt 0261 /129-7000

D115

Logo D115