- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Bürgerservice/ Dienstleistungen
- Bürgersprechstunde
- Oberbürgermeister
- Ortsrecht
- Pressedatenbank
- Rat, Ausschüsse & Gremien
- Stadtteile
- Stadtverwaltung
- Statistische Informationen
- Wahlen
- Weitere Behörden/Institutionen
- Zensus 2011
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Tourismus
Ihr Standort: Verwaltung & Politik
Führerscheinwesen
- Startseite Ordnungsamt
- Startseite Führerscheinwesen
- Wie und wo Sie uns erreichen
- Ansprechpartner
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Berufskraftfahrer Ausbildung
- Diebstahl
- Ersterteilung
- Erweiterung
- EU-Kontrollkarten
- Führerschein auf Probe
- Gebühren
- Internationaler Führerschein
- Punkte im Verkehrszentralregister
- Punkte-Abbau
- Umtausch / Namensänderung
- Verlust
- Weitere Links zum Thema
- Download
Umtausch des Führerscheins
Soll Ihr Führerschein aktualisiert werden, z. B. weil er schon sehr alt ist oder auch wegen einer Namensänderung, dann benötigen Sie einen neuen Führerschein. Wenden Sie sich bitte in solch einem Fall an die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Der/Die Bewerber/in hat anzugeben, ob er/sie bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder ob er/sie diese bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat.
Sollten Sie eine Namensänderung vorgenommen haben, so kann Ihr alter Führerschein in einen neuen umgetauscht werden.
Für die Beantragung dieses (Ersatz-) Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass, alternativ: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch)
- Lichtbild (35 x 45 mm, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht)
- Alter Führerschein
- Karteikartenabschrift der Führerscheindaten von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, wenn Ihr Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Koblenz ausgestellt wurde
Gebühren:
Die Gebühr für den Umtausch eines Führerscheins beträgt 24,00 EUR.
Die Zahlung der Gebühr kann als Barzahlung oder mit EC-Cash (mit PIN) erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass der EU-Kartenführerschein innerhalb eines Jahres seit der Antragstellung abzuholen ist. Danach verfällt die Gebühr und der Kartenführerschein muss vernichtet werden.
Des Weiteren möchten wir Sie bitten bei der Abholung des Führerscheins folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- Alter Führerschein
- Vollmacht und Ausweis des Berechtigten (wenn der Führerschein in Vertretung abgeholt werden soll)
Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Abholung des Kartenführerscheins erhalten Sie hier.
Bürgerservice A - Z
Häufig gesucht
Städtische Pressemeldungen
Öffentliche Ausschreibungen
Formulare
Telefonservice

D115

