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Ausländerangelegenheiten


Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist sowohl zeitlich als auch räumlich unbeschränkt. Des Weiteren darf sie nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden.
 
Voraussetzungen:
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • Zahlung von Rentenversicherungsbeträgen für mindestens 60 Monate
  • keine strafrechtliche Verurteilung von mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen in den letzten 3 Jahren
  • Arbeitsberechtigung
  • ausreichender Wohnraum
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache und Rechtsordnung (Integrationskurs)
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind folgende Unterlagen mitzubringen:
  • Foto
  • Reisepass
  • Nachweis eines Integrationskurses
  • Einkommensnachweis
  • Mietvertrag oder Grundbuchauszug bei einem Eigenheim
  • Arbeitsberechtigung
  • Rentenversicherungsnachweis
Die Gebühren für die Niederlassungserlaubnis betragen 85,00 - 200,00 EUR.
 

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