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Aufenthaltsrecht für Selbständige
Ausländern kann die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht oder
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch Kreditzusage gesichert ist.
Ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse ist in der Regel anzunehmen, wenn durch die Investition mindestens 1 Million EUR und mindestens 10 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Beurteilung richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers und der Höhe des Kapitaleinsatzes. Außerdem nach den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung.
Unterlagen:
- gültiger Nationalpass oder Identitätskarte
- 2 Passfotos
- Gewinnaufstellung durch einen Steuerberater
- Mietvertrag bzw. bei Eigenheim den Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis einer angemessenen Altersversorgung, wenn man älter als 45 Jahre ist
Die Gebühren betragen 50,00 - 60,00 EUR. Eine Verlängerung kostet 30,00 EUR.
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