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Ausländerangelegenheiten


Sprachaufenthalte

Sprachaufenthalte sind kurzfristige Aufenthalte bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von längstens 12 Monaten zum Erlernen der deutschen Sprache. Eine Erwerbstätigkeit ist bei diesem Aufenthalt nicht erlaubt!
 
Die Aufenthaltserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erfolgt und ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt vorliegen. Ein Intensivsprachkurs liegt dann vor, wenn ein täglicher Sprachunterricht mit mindestens 18 Wochenstunden stattfindet.

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