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Aufenthalt zum Studium
Für die Einreise zum Studium ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Ausgenommen sind EU-Angehörige sowie Staatsangehörige von USA, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Schweiz, El-Salvador, Brasilien und Südkorea.
Im Rahmen des Visumsverfahrens sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen:
- Angabe des Studienorts, der Studieneinrichtung, des Studiengangs und der Fachrichtung
- Angabe, ob es sich um ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium handelt oder um eine Promotion
- Vorlage des Zulassungsbescheides oder einer Studienvormerkung
- Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts (BAFöG-Regelsatz, gerechnet auf ein Jahr oder Stipendium)
Das Studium soll die zulässige Regelstudiendauer nicht überschreiten. Ein Wechsel der Studienrichtung kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn die Studien- und / oder Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren nicht überschritten wird. Ein Wechsel des Studienfachs innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Studiums ist unschädlich.
Während der Dauer des Studiums ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen oder 180 halben Tagen im Jahr sowie die Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit erlaubt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums besteht die Möglichkeit in Deutschland zu bleiben und den Aufenthalt als Selbstständiger, bedarfsorientiert am Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer oder sogar als Hochqualifizierter zu verfestigen. Dazu können sie zunächst zwecks Arbeitssuche ein Jahr in Deutschland bleiben.
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