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Gewerbe-/Industriegebiete


Zweckverband Industriepark A61/GVZ Koblenz

Luftbild aus südöstlicher Richtung - Im Vordergrund Autobahnauf/-abfahrt A61 Koblenz-Metternich
Luftbild aus südöstlicher Richtung - Im Vordergrund Autobahnauf/-abfahrt A61 Koblenz-Metternich

 

Der Landkreis Mayen-Koblenz, die Gemeinden Bassenheim und Kobern-Gondorf sowie die Stadt Koblenz entwickeln unmittelbar angrenzend zum bestehenden Güterverkehrszentrum (GVZ) Koblenz an der A 61 im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (nach §§ 165 ff Baugesetzbuch) ein interkommunales Industriegebiet.
 
Im Industriepark stehen Grundstücke zur Verfügung, die insbesondere für Logistiker und Produktionsbetriebe wegen ihrer Größe und der Lage am Autobahnkreuz Koblenz bestens geeignet sind. Das Gebiet ist erschlossen. Die Erschließungsstraße ist fertiggestellt. 
 
Das gesamte Projekt wird in drei Bauabschnitten realisiert. Der Standort ist aufgrund der geplanten Industriegebiet (GI) Ausweisung uneingeschränkt für Unternehmen aus den Bereichen Logistik und Produktion nutzbar. Das Gebiet ist unmittelbar an die A61 (Koblenz-Metternich) angeschlossen.
In der Nähe befinden sich drei Rheinhäfen mit modernen Containerumschlagsanlagen, drei Cargo-Flughäfen in Frankfurt-Hahn im Hunsrück, Köln/Bonn und Frankfurt/Main.
 
Die GRZ (Grundflächenzahl) ist mit 0,8 festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 25 Meter. Zulässig sind Industriebetriebe, großflächiger Einzelhandel ist ausgeschlossen.
 
Es können derzeit noch zusammenhängend bis zu rund 30 ha Baugrundstücksflächen angeboten werden. Der Grundstückspreis wird vom Gutachterausschuss festgelegt. Er richtet sich nach Lage und Größe des jeweiligen Grundstücks und liegt zwischen 30 und 40 Euro/ m².
 
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    Die Flächen des ersten Bebauungsplanabschnittes liegen unmittelbar nördlich an der Landesstraße L 52. Die Anfahrt erfolgt von der Autobahn A 61 kommend über die Ausfahrt “A 61 / Koblenz-Metternich“. Die Grundstücke sind voll erschlossen und sofort bebaubar.
    Der Bebauungsplan des 1. Bauabschnittes ist rechtskräftig. Der Bebauungsplan des 2. Bauabschnittes befindet sich im Verfahren. Eine Baugenehmigung nach § 33 BauGB kann erteilt werden.
     
     
    Ansprechpartner:
    Geschäftsstelle Zweckverband Industriepark A61/GVZ Koblenz
    Nicole Schmutzler
    Tel.: 0261/108-483
     
    Kreisverwaltung  Mayen-Koblenz
    Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH
    Henning Schröder
    Tel.: 0261/108-295
     
    Dirk Schwindenhammer
    Tel.: 0261/108-482
     
    Stadtverwaltung Koblenz
    Amt für Wirtschaftsförderung
    Dipl. Ing. Jürgen Czielinski
    Tel. 0261/129-1951
    Fax: 0261 129-1950
    Email: juergen.czielinski@stadt.koblenz.de