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Ihr Standort: Wirtschaft & Verkehr
Öffentliches Interessensbekundungsverfahren
Die Stadt Koblenz führt ein öffentliches Interessensbekundungsverfahren für die Nachnutzung von Immobilien durch.
Bedingt durch den Neubau des Kulturgebäudes auf dem Zentralplatz werden ab Mitte 2013 nachfolgende Immobilien frei :
Lage der Immobilien im Stadtgebiet
Darüber hinaus ist das Romanische Haus im Stadtteil Horchheim ebenfalls Bestandteil des öffentlichen Interessensbekundungs-
verfahrens.
Gem. Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz (novelliert am 10.12.2008) sind die vorgennanten städtischen Gebäude als geschützte Kulturdenkmäler eingestuft und unterliegen somit auch den entspr. Genehmigungspflichten gem. § 13 DschG.
Weitere Informationen dazu gibt es bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Koblenz (Herr Molkenthin: Tel. 0261 129-3170) sowie bei der GDKE Rheinland-Pfalz in Mainz.
Bei Umbauten / Modernisierungen an geschützen Denkmälern können Eigentümer Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz sowie Steuervergünstigungen bei der Einkommensteuer (§§ 7i,10f+g,11b Estg) erhalten. Voraussetzung ist die frühzeitige Beantragung und Genehmigung der geplanten Arbeiten durch die Denkmalbehörden.
Alle Gebäude weisen einen erheblichen Sanierungsstau auf. Daher ist ein Sanierungskonzept zu erstellen und dieses ist nach Erwerb der Immobilie verpflichtend umzustetzen.
Sämtliche Sanierungen und Umbauten für eine beabsichtigte Nutzung gehen zu Lasten des Käufers und bedürfen der privatrechtlichen Zustimmung der Stadt unabhängig von deren öffentlich-rechtlichen Genehmigung.
Die Sanierungsverpflichtung ist durch eine Bankbürgschaft gegenüber der Stadt Koblenz abzusichern.
Nachfolgende Nutzungen für die o.g. Immobilien werden ausgeschlossen:
- Fast-Food-Restaurant
- Spielhalle
- Sex-Shop
- Bordell
- Discounter/ Lebensmitteleinzelhandel
- reine Lagernutzung
Sofern Sie an einem Erwerb eines oder aller Gebäude(s) interessiert sind, bitten wir um Angabe eines konkreten Kaufpreisangebotes und der Nutzungen mit einer konzeptionellen und planerischen Darstellung sowie eines Sanierungskonzeptes bis zum 15.02.2012.
Die Unterlagen werden auf einer Datenträger CD-ROM (CD-R 700MB) abgegeben und können ab sofort bei der Stadtverwaltung Koblenz -Amt für Wirtschaftsförderung-, Gymnasialstr. 1-3, 56068 Koblenz, Rathausgebäude II, Zimmer 214 gegen Vorlage des Einzahlungsscheines abgeholt oder angefordert werden.
Die Kosten der Unterlagen betragen 25,00 EUR.
Die Aufwendungserstattung ist auf das Konto 240 bei der Sparkasse Koblenz (BLZ 570 501 20) einzuzahlen mit dem Vermerk: K800098 E01 – Interessensbekundungsverfahren Altimmobilien.
Auf Wunsch sind Besichtigungen der Immobilien möglich. Terminabsprachen können unter 0261 129-1952 vorgenommen werden.
Ansprechpartner:
Amt für Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaftsförderung
Hinweis:
Der Stadtrat hat bisher keinen Grundsatzbeschluss zum Verkauf der Immobilien getätigt.
Der Interessent hat keinen Anspruch auf Verkauf der Immobilie oder Ersatz der Planungsleistungen.
Die Entscheidung des Stadtrates über den Verkauf der Immobilien wird davon abhängig sein, ob es überzeugende Nachnutzungskonzepte gibt, wobei der Verkaufspreis nicht das alleinige Kriterium darstellt.
Verfahren:
Nach Angebotsende werden alle Interessenten zu einem Gespräch eingeladen um die offene Punkt zu erörtern. Die Angebotsunterlagen werden dem zuständigen Fachausschuss präsentiert, um eine Vorauswahl zu treffen. Anschließend besteht die Möglichkeit das Konzept dem Fachausschuss persönlich vorzustellen. Es wird erwartet, dass sich die Entscheidungsfindung bis Sommer 2012 erstrecken wird. Dies unterstellt, dass die Verträge im 3. Quartal 2012 geschlossen werden können. Damit verbleiben 9 Monate von der Erstellung der Pläne bis zur Einreichung des Bauantrages und der Genehmigung des Antrages, damit die Sanierungsarbeiten Mitte 2013 beginnen können.
