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Schöffen gesucht: „Wo kein Schöffe, da kein Richter.“

Plakatmotiv: Ohne Schöffen keine Urteile ! Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt. koblenz.de/schoeffen

Frist zur Schöffenwahl verpasst? Es werden noch ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht gesucht


Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Koblenz

 

Zurzeit werden wieder ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Koblenz für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gesucht. Die Stadt Koblenz hat im Rahmen der Schöffenwahl die verantwortungsvolle Aufgabe knapp 50 engagierte Personen zu finden, die sich auf die Vorschlagsliste setzen lassen möchten.

Als Schöffinnen und Schöffen bezeichnet man Personen, die durch eine Wahl zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bestimmt worden sind. Die Verwaltungsgerichte sind ein wichtiges Element der rechtsprechenden Gewalt und eine besondere Errungenschaft unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Dies kann z. B. bei Bauanträgen
der Fall sein, ebenso bei Streitigkeiten mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen oder bei Führerscheinangelegenheiten. Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des
täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichter neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit. Die Urteile sollen und müssen auch auf dem Prüfstand des gesunden Menschenverstandes und der Lebenserfahrung bestehen können. Als Schöffin und Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.


 Voraussetzungen um als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht tätig zu werden

Für das Ehrenamt können sich engagierte Frauen und Männer bewerben die

  • im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind,
  • am 01.01.2024 mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre,
  • in Koblenz wohnhaft sind.
  • Ausgeschlossen sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst/ Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit u.n

Person die außerhalb von Koblenz ihren Wohnsitz haben können sich an die jeweilige Heimatgemeinde wenden.

Weitere Voraussetzung sind in den §§ 21 ff der Verwaltungsgerichtordnung zu finden.

Für das Amt des ehrenamtlichen Richters dürfen nicht berufen werden, Personen die

  • infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  • gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Weitere Ausschlussgründe sind in den §§ 21 ff Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufgeführt.


 Rechtsgrundlagen

Verwaltungsgerichtordnung -  https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/

Interessenten für das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht/ Oberverwaltungsgericht Koblenz können sich, bis zum 31.07.2023 bei der Stadtverwaltung Koblenz, Ordnungsamt, Sachgebiet Wahlen, bewerben.

Für die Bewerbung ist eine formlose E-Mail ausreichend. Wir bitten um folgende Angaben.

Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Beruf. Sowie den Einsatzwunsch: Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht Koblenz.

Die Bewerbung kann per E-Mail an wahlen@stadt.koblenz.de übersendet werden oder auf dem postalischen Weg: Stadtverwaltung Koblenz, Ordnungsamt, Sachgebiet Wahlen, Ludwig-Erhard-Str. 2, 56073 Koblenz.

Das Sachgebiet Wahlen steht unter der Telefonnummer 0261 129-4483 (Herr Schröder) oder per E-Mail-Adresse (wahlen@stadt.koblenz.de) gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

 

 Was passiert nach meiner Bewerbung?

Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht/ Oberverwaltungsgericht wird eine Vorschlagsliste von der Stadt Koblenz aufgestellt. Diese Vorschlagsliste wird Anfang September vom Stadtrat der Stadt Koblenz beraten und beschlossen. Wer zum Richter am Verwaltungs-/ Oberverwaltungsgericht ausgewählt wird entscheidet der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter. Dieser wird voraussichtlich ab Oktober tagen.



 Weitere Informationen


Weitere Informationen zu den Tätigkeiten, den Einsatzzeiten und zur ehrenamtlichen Entschädigung finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de oder unter https://schoeffenwahl2023.de.