Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen werden durch die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten durch die Stadtverwaltung erteilt.

Ansprechpartner: +49 261 129-4410

Zuständige Abteilungen