Schulbuchausleihe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

    Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Allgemeine Informationen zur kostenfreien Schulbuchausleihe: 

    Anspruch auf kostenfreie Schulbuchausleihe haben Eltern, wenn Sie unter der für Sie maßgeblichen Einkommensgrenze liegen.
    Die Einkommensgrenzen können Sie dem Onlineportal des Landes Rheinland-Pflalz entnehmen.

    Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag bis zum 15.03. eines jeden Jahres, bei der Schule, abgegeben werden muss.

     

    Allgemeine Informationen zur kostenpflichtigen Schulbuchausleihe: 

    Eltern, für die die kostenfreie Schulbuchausleihe nicht in Frage kommt, haben die Möglichkeit sich für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr anzumelden.
    Jeder Schüler erhält im Zeitraumzwischen April und Mai seine individuelle Zugangskennung mit der er sich  im Elternportal des Landes Rheinland Pfalz anmelden kann.

    Bitte beachten Sie, dass nach Anmeldeschluss keine weitere Anmeldung mehr möglich ist.


  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag bis zum 15.03. eines jeden Jahres, bei der Schule, abgegeben werden muss.

    Wenn noch keine Zusage der Schule bis zur Frist erfolgt ist, kann auch nach Ablauf mit der Kopie der Schulzusage der Antrag gestellt werden.

     

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz


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 Zuständigkeit für Vermietung von: Schulraum an außerschulische Dritte, Antragsbearbeitung, Schülerbeförderung      129-1932


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