Arbeitsstelle an Straßen beantragen / Arbeitsstelle an Straßen einrichten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Arbeitsstellen/Baumaßnahmen, die sich auf die Straße und den Straßenverkehr auswirken, sind durch Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen abzusichern und der Straßenverkehr zu regeln.

    Wenn durch Arbeitsstellen/Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen (z.B. Lagern von Baumaterialien, Aufstellen von Baugeräten) Straßen, Wege und Plätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeitsstellen/ Baumaßnahmen an der Straße selbst oder um Arbeiten neben oder über der Straße handelt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bei Antrag für Container, Gerüst oder Autokran verbindlicher Vordruck.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Verantwortlichen - ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans – von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ggf. Lichtzeichenanlagen bedienen.

    Bei der Antragstellung ist u.a. anzugeben:
    • Vollständige Adress-Angaben zum Antragsteller einschl. Telefonnummer/E-Mail für Rückfragen
    • Art des konkreten Vorhabens
    • Genaue Ortsangaben/Beschreibung der Örtlichkeit/ggf. Fertigen einer Skizze
    • Dauer/Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
    • Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer zur jederzeitigen Erreichbarkeit
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Mindestens 14 Tage vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Verantwortlichen, ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes, die geplante Baumaßnahme mittels Antragsformular, beantragen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Gebührenrahmen zwischen 10,20 Euro bis 767,-- Euro vor  (u.a. abhängig von Dauer und Umfang der Arbeitsstelle, Klassifizierung der Straße, etwaigen Ortsterminen etc.). Ggf. fallen noch Sondernutzungsgebühren nach kommunalen Sondernutzungsgebührensatzungen an.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Gebührenrahmen zwischen 10,20 EUR
     bis 767,- EUR vor. (u.a. abhängig von Dauer und Umfang der Arbeitsstelle, Klassifizierung der Straße, etwaigen Ortsterminen etc.)
     Zusätzlich fallen noch Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Koblenz an

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung schriftlich beantragen (kein verbindlicher Formvordruck).

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Schriftliche Antragstellung ist notwendig.
    Zum Teil halten die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Antragsvordrucke bereit oder können von der Homepage heruntergeladen werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
  • Was sollte ich noch wissen?

    Amtliche Verkehrszeichen und –einrichtungen dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde angeordnet wurden. 

    Der Antragsteller/Bauunternehmer muss eigenverantwortlich die von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrs-sicherungsmaßnahmen umsetzen.

    Privatpersonen können sich hierzu auch einer Fachfirma bedienen oder dort die Verkehrszeichen und –einrichtungen ausleihen.  Absperrmaterial kann im Einzelfall auch bei den kommunalen Bauhöfen (u.U. gegen Gebühr) ausgeliehen werden; hierzu können die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall auch Auskunft geben.

  • Bemerkungen

    Eine vorherige tel. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde zur genauen Abstimmung und Klärung der Details ist grundsätzlich empfehlenswert.