Steueridentifikationsnummer (IdNr.) zuteilen
- Leistungsbeschreibung
Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren. Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzJeder Bürger hat seit 2008 eine individuelle Steuer-Identifiktionsnummer.
Sie ist ein Leben lang gültig. Kinder erhalten sie bereits nach der Geburt.
Seit 2016 ist die Steuer- ID auch für Kindergeld, für die Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen in Deutschland sowie für steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen nötig.
- Teaser
Jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
- Zuständige Stelle
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 BonnTelefon: 0228 4060
Telefax: 0228 4062661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.deTelefon (Steuerliches Info-Center): 0228 4061240
Telefax (Steuerliches Infocenter): 0228 4063200Anrufzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr - Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzPersonalausweis / Reisepass
- Welche Gebühren fallen an?
keine
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz6,00 Euro
- Welche Fristen muss ich beachten?
keine
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja (bei Verlust)
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein