Briefwahl beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder wollen jedoch am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen. In diesem Fall können Sie per Briefwahl wählen. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen müssen Sie vorher beantragen.

    Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben („Wahlscheinantrag“). Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder bei Ihrer Gemeinde abholen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Dafür benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei Ihrer Gemeinde abgeben. 

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Folgende Möglichkeiten haben die Koblenzer Wählerinnen und Wähler, Briefwahlunterlagen schriftlich anzufordern:

    Durch den Scan des QR Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet.

    Durch eine formlose Email an briefwahl@stadt.koblenz.de (Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum).

    Formloser schriftlicher Brief.

    Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diese können sie per Post übersenden oder in einen Briefkasten der Stadtverwaltung Koblenz einwerfen.

    Oder Nutzung des Onlinewahlverfahrens.





     

  • Was sollte ich noch wissen?

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. 

    Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Telefon Briefwahlbüro :

+ 261 129 4630



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