Kinderreisepass verlängern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Kinderreisepass: Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.1.2024 Kinderreisepässe nicht mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden können. Alle bis zum 31.12.2023 ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Ab dem 1.1.2024 können für Kinder, egal welchen Alters, je nach Reiseziel, reguläre Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Diese werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Abholung ist je nach Dokumentenart zwei bis fünf Wochen nach Beantragung in der Servicestelle des Bürgeramtes möglich.  

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Einverständniserklärung der Eltern, wenn beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Spricht nur ein Elternteil vor, so muss eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, der auch den Aufenthalt zu bestimmen hat, vorliegen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • Kinderreisepass
    • Einverständniserklärung der Eltern, wenn beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und nur ein Elternteil vorspricht
    • ggf. Sorgeerklärung oder Sorgerechtsbeschluss: Bei Kindern nicht verheirateter Eltern und Kindern aus geschiedenen Ehen ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen (eine Geburtsurkunde oder eine Vaterschaftsanerkennung treffen keine Regelung zum Sorgerecht - bitte spezielle Sorgerechtsbeschlüsse z.B. vom Gericht oder Jugendamt vorlegen), ansonsten ist das schriftliche Einverständnis beider Elternteile zur Ausstellung eines Kinderreisepasses erforderlich.
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (das Lichtbild ist stets zu aktualisieren, sofern der Kinderreisepass mittels eines Aufklebers "Verlängerung/Veränderung" in der Gültigkeit verlängert wird - Nr. 5.4.2 Passverwaltungsvorschrift(PassVwV)
    • ggf. Geburtsurkunde wenn der Kinderreisepass nicht in Koblenz ausgestellt wurde.

    Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Gleiches gilt für den gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten. Die notwendigen Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen.

    Wichtiger Hinweis!

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen lediglich die Regelfälle der Kinderreisepassverlängerung abdecken können. Wir bitten um Ihr Verständnis!

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Änderung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Nach § 5 Abs. 2 des Passgesetztes sind Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 ausgestellt werden, ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. 

    Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.21 ausgestellt worden sind behalten ihre Gültigkeit von sechs Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). 

    Die Verlängerung von Kinderreisepässen ist seit dem 01.1.2021 generell nur noch um ein Jahr (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) möglich (§ 5 Abs. 4 Satz 2 des Passgesetzes).

    Eine Mehrfachverlängerung - also die Verlängerung eines Kinderreisepasses um ein weiteres Jahr durch einen neuen Veränderungsaufkleber und dies auch mehrere Jahre nacheinander - ist weiterhin möglich, solange bis nicht mehr ausreichend freie Seiten im Kinderreisepass für die Anbringung eines weiteren Verlängerungsaufklebers zur Verfügung stehen.

    Wichtig:

    Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung zur Verlängerung des Kinderreisepasses, dass der Termin nicht nach Ablauf des Kinderreisepasses vereinbart wird. Eine Verlängerung muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit des Kinderreisepasses erfolgen. Wenn der Kinderreisepass abgelaufen ist, muss eine Neuausstellung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Beim Bürgeramt werden Kinderreisepässe direkt ausgestellt und können bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Eine Verlängerung ist jedoch nur bei noch gültigen Dokumenten möglich. Ist ein Kinderreisepass abgelaufen, kommt nur eine Neuausstellung in Betracht.


Zuständige Abteilungen