Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
Leistungsbeschreibung
Als Patient dürfen Sie Betäubungsmittel, die Ihr Arzt Ihnen verschrieben hat, in der für die Dauer einer Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitnehmen, sofern Ihnen eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise beglaubigen lassen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber im Zielland verschreibungsfähig sind.
Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.
Bei Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ sollten Sie die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abklären. Danach müssen Sie sich von Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.
Auch beim Mitführen von bestimmten Substitutionsmitteln (zum Beispiel Methadon) sollten Sie sich als Patient vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.
Als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt dürfen Sie Betäubungsmittel im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen) oder als ärztlichen Praxisbedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen, wenn Sie diese in angemessenen Mengen und zum Zwecke der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwenden.
Sie müssen sich als Arzt ausweisen können (Arztausweis). Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes, ob die Betäubungsmittel mitgenommen werden können und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDas Bürgeramt beglaubigt keine Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln für Reisen außerhalb der Schengen-Staaten. Hierfür ist das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz (Neversstraße 4-6, 56068 Koblenz - Telefon: 0261 9148070) zuständig.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzNeben der Stadt Koblenz und Landkreis MYK sind auch die Stadt Bendorf, die VG Rhens, Untermosel Vallendar und Weißenthurm zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
oder
- Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums
Welche Gebühren fallen an?
Die Beglaubigung der Bescheinigung ist entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle kostenpflichtig
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzMitnahme von Betäubungsmitteln innerhalb Schengen: 9,00 Euro
Mitnahme von Betäubungsmitteln andere Staaten: 11,00 Euro
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formular:
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
- Muster mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb Schengen
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform nötig: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
- Formular: