Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist, sind nachfolgende Maßnahmen notwendig:
- Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde.
- ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde (ausstellende Behörde ist auf dem Ausweis aufgedruckt) oder der zuständigen Behörde veranlassen - das ist in der Regel das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes - in Koblenz: 0261-129 7000 - mit Angabe des Sperrkennwortes (falls dieses verloren wurde ist eine Sperrung möglich, jedoch kann diese erst zeitverzögert erfolgen) oder über die Sperrhotline sperren lassen
- bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet)
- fernmündlich unter Sperrhotline +49 116 116 (Sperrhotline) nur mit Angabe des Sperrkennwortes (wurde Ihnen nach der Produktion des Personalausweises bei der Bundesdruckerei von dieser durch einen PIN-Brief mitgeteilt) - dies ist immer der schnellste Weg!
- ggf. Sperrung der elektronischen Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen
Tipp: bevor ein neuer Ausweis bzw. Pass beantragt wird empfiehlt es sich ca. drei Wochen zu warten, weil das Dokument eventuell noch gefunden werden könnte (aufgefundende Dokumente werden bundesweit an die Ausstellungsbehörden zurückgesandt).
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAnforderungen an das vorzulegende Foto: aktuelles (wir empfehlen nicht älter als sechs Monate) biometrietaugliches Foto
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzHinweis:
Ab 01.01.2021 wurde die Gebühr für Personalausweise für Personen über 24 Jahre auf 37 Euro erhöht.
Rechtsgrundlage