Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.

    Achtung! Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen, er wird dann in der Regel eingezogen.

    Verlobte können bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis beantragen, so dass er am Tag der Eheschließung fertig ist. Nach der Eheschließung kann der Reisepass unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.

    Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie Ihren Wohnort haben. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. Wird diese Ermächtigung erteilt, kann der Pass ausgestellt werden, damit verdoppeln sich die Gebühren allerdings.

    Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Die zusätzlichen Kosten betragen in diesem Fall  EUR 21,00 für einen Reisepass bzw. EUR 13,00 für einen vorläufigen Reisepass.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bitte beachten Sie: ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für den Reisepass 70,00 Euro. (bei über 24-jährigen Personen).

  • Verfahrensablauf

    • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen. 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutscher Staatsbürger sind
    • bei Heirat: Eheurkunde
    • bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit

    Hinweis: Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Pass, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellungen Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wichtiger Hinweis: erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch des Bürgeramtes, welches Dokument Sie für Ihr Reiseland benötigen. Informationen dazu erhalten Sie von den Behörden des Zielstaats oder unverbindlich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt keine Informationen erteilen kann. 

    • alter Reisepass und/oder vorläufiger Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist) oder gültiger Personalausweis
    • Das Lichtbild muss Sie zweifelsfrei erkennen lassen. Es müssen die Anforderungen der Fotomustertafel für Pässe erfüllt werden. Sollten Sie nicht über ein Lichtbild verfügen, steht Ihnen im Bürgeramt ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung (Kosten: 5 Euro). Bitte nutzen Sie das Terminal bevor Sie aufgerufen werden (während Ihrer Wartezeit) - Sie beschleunigen so unsere Abläufe! Das SB-Terminal kann neben dem Lichtbild auch die Unterschrift und die Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr erforderlich) den Sachbearbeitern/innen für den Abruf bei der anschließenden Antragstellung digital zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass das SB-Terminal nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist. Das Lichtbild wird nicht auf Papier ausgedruckt. 
    • Geburts,- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde: Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde bzw. das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher/Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
    • Sollten Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit.

     

    Wichtiger Hinweis!

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen lediglich den Regelfall einer Reisepassbeantragung abdecken können. Wir danken für Ihr Verständnis!

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebühr: 59,50 € Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren 

    Gebühr: 82,00 € Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre 

    Gebühr: 60,00 € Reisepass für Antragsteller/­-innen über 24 Jahre 

    Gebühr: 37,50 €  Reisepass für Antragsteller/­-innen unter 24 Jahren

    Espressgebühr (Lieferung innerhalb einer Woche): zusätzlich 32 Euro

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich

    Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt zur Zeit bis zu sechs Wochen!

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Expresspass und vorläufiger Reisepass

    Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen für Ihre Reisepläne zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.