Reisepass Meldung wegen Diebstahl

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bitte beachten Sie: ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für den Reisepass 70,00 Euro (bei über 24-jährigen Personen).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

  • Rechtsgrundlage