Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie den Verlust gegenüber der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde anzeigen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
- Verfahrensablauf
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, sind nachfolgende Maßnahmen notwendig
- Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde. Diese hat dann unverzüglich die örtlich zuständige Polizeidienststelle über jeden Verlust des Dokumentes zu unterrichten )
- ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline sperren lassen
- bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet)
- ggf. Sperrung der elektronischen Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen
Bei Bedarf kann auch sofort ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzSperrung der eID-Funkion (Online-Ausweisfunktion) nach Verlust des neuen Personalausweises (nur notwendig, wenn die eID-Funktion auch eingeschaltet ist):
- fernmündlich unter Hotline +49 116 116 nur mit Angabe des Sperrkennwortes (wurde Ihnen nach der Produktion des Personalausweises bei der Bundesdruckerei von dieser durch einen PIN-Brief mitgeteilt) - dies ist immer der schnellste Weg!
- persönlich oder fernmündlich bei ausstellender oder zuständiger Personalausweisbehörde (ausstellende Behörde ist auf dem Ausweis aufgedruckt, zuständige Behörde ist in der Regel das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes - in Koblenz: 0261-129 7000) mit Angabe des Sperrkennwortes (falls dieses verloren wurde ist eine Sperrung möglich, jedoch kann diese erst zeitverzögert erfolgen)
Bitte geben Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei auf und bringen diese zur Neubeantragung Ihres Ausweises mit.
Tipp: bevor ein neuer Ausweis bzw. Pass beantragt wird empfiehlt es sich ca. drei Wochen zu warten, weil das Dokument eventuell noch gefunden werden könnte (aufgefundende Dokumente werden bundesweit an die Ausstellungsbehörden zurückgesandt).
- Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeige der Polizei
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) ggf. ein zweites für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Falls vorhanden bringen Sie bitte einen anderen Identitätsnachweis mit (z.B. abgelaufenes Dokument, evtl. noch vorhandenen Reisepass/Personalausweis) und die
- Geburtsurkunde mit.
- Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzHinweis:
Ab 01.01.2021 wurde die Gebühr für Personalausweise für Personen über 24 Jahre auf 37 Euro erhöht.
- Bearbeitungsdauer
2-3 Wochen
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich oder in wirklich zwingend notwendigen Fällen durch einen Bevollmächtigten (Einzelfallentscheidung durch das Fachamt).
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Antragstellung ist ausschließlich persönlich möglich.
- Was sollte ich noch wissen?
Wichtig:
Sollte der Ausweis später wieder gefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden und ggfs. die ausgeschaltete Online-Ausweisfunktion wieder (gebührenpflichtig) eingeschaltet werden (letzteres allerdings nur dann, wenn bisher kein neuer Personalausweis beantragt wurde)
Es gibt Länder, die die Rücknahme von Sachfahndungseinträgen (bspw. bei Wiederauffinden des Ausweisdokuments) in der Regel nicht akzeptieren. Dort bleibt selbst ein wiedergefundenes Ausweisdokument weiterhin gesperrt. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden, können, kann nicht gegeben werden. Es wird daher angeregt, im Falle von Auslandsreisen keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, zu benutzen und stattdessen ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
Bitte beachten Sie, wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, diese den eigenen Personalausweis sowie die schriftliche Vollmacht bezogen auf die Abholung, die schriftliche Erklärung des Ausweisinhabers zur Ein- oder Ausschaltung der Online-Ausweisfunktion, die Erlaubnis zur Bestätigung des Erhalts der Transport-PIN, der PUK und des Sperrkennwortes mit sich führt.