Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.

    Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.

    Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:

    • die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
    • Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
    • die geplante Reiseroute
    • die Personalien volljähriger Begleitpersonen
    • die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
    • ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)

    Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes. 

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Sollten Sie die Unterschrift unter der Einverständniserklärung beglaubigt haben wollen, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

    Eine amtliche oder öffentliche Unterschriftsbeglaubigung durch die Stadtverwaltung Koblenz ist nicht möglich, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt.

  • Was sollte ich noch wissen?